Artikel zum Thema: Arglistische Täuschung
05.10.2020
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Mit „Gefälligkeitsattest“ die Maskenpflicht umgehen? Das kann sich bitter rächen
Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes kann lästig sein. Wer sich von der Pflicht befreien lassen will, braucht einen Attest des Arztes. Doch „Gefälligkeitsatteste“ sind rechtswidrig und bergen Risiken.» weiterlesen26.06.2013